Wechsel der Hausverwaltung leicht gemacht.
Ihre aktuelle Hausverwaltung ist schwer zu erreichen, setzt Beschlüsse nicht zeitnah um, oder kümmert sich nicht um notwendige Reparaturen und Renovierungen?
Der Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung kann schnell und reibungslos in nur 6 Schritten verlaufen.
Der Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung kann schnell und reibungslos in nur 6 Schritten verlaufen.

In nur 6 Schritten zum Wechsel
Angebotseinholung und Verwaltervergleich
Schreiben Sie Hausverwaltungen direkt an oder holen Sie Angebote über Portale ein. Zwei bis drei Angebote dienen dabei als Grundlage für eine ordnungsgemäße Auswahl eines neuen Verwalters. Um eine spätere Anfechtung zu vermeiden, sollte der Angebotsvergleich dokumentiert werden. Achten Sie darauf, dass die Angebote transparent und vergleichbar sind, sodass die Auswahl des Verwalters auf einer fundierten Entscheidungsbasis erfolgt
Einladung zu einer Eigentümerversammlung
Eine ordentliche ETV wird im Rahmen der Regeltermine durchgeführt. Außerordentliche ETVs erfordern die Zustimmung von mindestens 50 % der Miteigentümer, um einberufen zu werden. Die Einladung zur ETV muss spätestens 3 Wochen vor dem Sitzungstermin schriftlich erfolgt, und der Wechsel Ihrer Hausverwaltung als Tagesordnungspunkt in der Einladung enthalten sein.
Beschlussfassung über Hausverwalterwechsel
Halten Sie alle in der ETV gefassten Beschlüsse, darunter den Hausverwalterwechsel schriftlich fest. Für die Beschlussfassung ist eine einfache Mehrheit (50 % der abgegebenen Stimmen) erforderlich. Optional kann die Entscheidung zum Wechsel via Umlaufbeschluss erfolgen (100% Mehrheit erforderlich). Jede ETV ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der Anwesenden. Das Protokoll ist nach der Versammlung vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen.
Bestellung eines neuen Verwalters und Abschluss des Verwaltervertrags
„Es ist ein Beschluss über die Bestellung eines neuen Verwalters zu fassen. In der Beschlussfassung ist der Name des neuen Verwalters sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestellung festzulegen. Der Beschluss sollte zudem die wesentlichen Vertragskonditionen beinhalten, wie etwa die Laufzeit des Verwaltervertrags, das Honorar, sowie besondere Aufgaben und Verantwortlichkeiten des neuen Verwalters. Nach der erfolgreichen Beschlussfassung ist der Verwaltervertrag mit dem neuen Verwalter zu unterzeichnen.
Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags
Ohne Angabe von Gründen können Sie den bestehenden Verwaltervertrag ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Für die ordentliche Kündigung ist die Einhaltung der Frist zwingend erforderlich, es sei denn, im Vertrag sind abweichende Regelungen vorgesehen. Sollte ein triftiger Grund vorliegen, kann der Vertrag auch außerordentlich und damit fristlos gekündigt werden. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verwalter seine vertraglichen Pflichten schwerwieglich verletzt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Objektübernahme durch den neuen Verwalter
Der neue Verwalter kümmert sich um den Transfer von Dokumenten und Konten und beginnt mit der Arbeit.
Bereit für ein Upgrade Ihrer Hausverwaltung?
Der Wechsel zu Vivanta ist unkompliziert.